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Der Bürgervorsteher

Aus der Mitte der Ratsversammlung wird der Bürgervorsteher gewählt. Er ist der Vorsitzende der Ratsversammlung. Das unentziehbare Vorschlagsrecht hierfür hat die stärkste Fraktion. 

Der Bürgervorsteher der Stadt Brunsbüttel heißt Michael Kunkowski (CDU) und ist am 14. Juni 2023 in der konstituierenden Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Brunsbüttel in seine zweite Amtszeit gewählt worden.


Bürgervorsteher Michael Kunkowski


Michael Kunkowski
Bürgervorsteher


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Vertretung:

  1. Stellv. Bürgervorsteherin Evelin Sewtz
  2. Stellv. Bürgervorsteher Michael Mohr

Sprechzeiten: 

  • die öffentliche Sprechstunde findet immer am ersten Dienstag eines Monats statt und wird durch Bekanntmachung in der Presse monatlich bekanntgemacht.

Aufgaben des Bürgervorstehers

Nach Beratung mit dem Bürgermeister setzt der Bürgervorsteher die Tagesordnung fest und lädt zu den Sitzungen der Ratsversammlung ein. Die Sitzungen werden von ihm geleitet und er ist verantwortlich für deren ordnungsgemäßen Ablauf. Das Hausrecht im Ratssaal der Stadt Brunsbüttel wahrt der Bürgervorsteher.

Weiterhin vertritt der Bürgervorsteher die Belange der Ratsversammlung gegenüber dem Bürgermeister als verwaltungsleitendem Organ, sowie in gerichtlichen Verfahren.

Bei Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft mit Anregungen und Beschwerden, haben alle Einwohnerinnen und Einwohner das Recht sich an die Ratsversammlung zu wenden. Der Bürgervorsteher ist hier der direkte Ansprechpartner.

Weiterhin vertritt er zusammen bzw. in Abstimmung mit dem Bürgermeister die Stadt Brunsbüttel bei öffentlichen Anlässen.

 

Rechtliche Grundlagen

Durch die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, die Hauptsatzung der Stadt Brunsbüttel und die Geschäftsordnung für die Ratsversammlung, wird das Handeln des Bürgervorstehers bestimmt.