Bauberatung & Bauanträge
Untere Bauaufsichtsbehörde
Der Bürgermeister der Stadt Brunsbüttel hat per Landesverordnung vom Land Schleswig-Holstein die Aufgabe übertragen bekommen, die Anforderungen der Landesbauordnung (LBO) umzusetzen und zu überwachen. Die untere Bauaufsichtsbehörde ist beim Fachdienst Bauaufsicht und Hochbau angegliedert und gehört zum Fachbereich III Bauamt.
Neben der Fertigung von Bescheiden, Baugenehmigungen und Stellungnahmen in Beteiligungsverfahren sowie der Führung des Baulastenbuches kommt ein großes Gewicht der Beratung der Bauherrinnen und Bauherren sowie Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfassern zu. Die Beratung soll insbesondere Missverständnisse ausräumen, Verfahrensfragen klären sowie auf die planungsrechtlichen Vorgaben hinweisen.
Die Bauherrin oder der Bauherr wird darauf hingewiesen, dass sie oder er bei verfahrensfreien Bauvorhaben (§ 61 LBO) und im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 62 LBO), soweit andere Behörden zuständig sind, die nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen, Bewilligungen und Erlaubnisse vor Baubeginn selbst einzuholen hat.
- Bauantrag nach § 64 LBO
- Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBO
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 LBO
- Verfahrensfreie Bauvorhaben und Beseitigung von Anlagen nach § 61 LBO