Wohngeld
Was ist Wohngeld ?
Ab dem 01.01.2023 ist die neue Wohngeldreform in Kraft getreten. Die Einkommensgrenzen sind nun angehoben und dadurch hat sich der Kreis der Wohngeldberechtigten erheblich vergrößert.
Wohngeld kann als Mietzuschusss oder für das selbst genutzte Wohneigentum als Lastenzuschss gewährt werden und dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Fallen Gebühren an?
nein
An wen müssen Sie sich wenden?
Für den Buchstabsnbereich A bis J:
Fachdienst Asylbewerber-leistungen und Wohngeld
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
Für den Buchstabenbereich K bis N:
Fachdienst Asylbewerber-leistungen und Wohngeld
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
Für den Buchstabenbereich O bis Z:
Fachdienst Asylbewerber-leistungen und Wohngeld
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten:
Dienstag-Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr
Montag und Mittwoch ganztägig geschlossen
Rechtagrundlage:
- Das Wohngeldgesetz WoGG
- Wohngeld-Plus.Gesetz