Potentialflächen für Photovoltaik-/Solarenergie-Freiflächenanlagen in Brunsbüttel - Informelles Rahmenkonzept
Nachdem das Land Schleswig-Holstein im Januar 2021 einen Entwurf des Beratungserlasses über die Grundsätze zur Planung von großflächigen Solarenergie-Freiflächenanlagen im Außenbereich herausgegeben hatte, wurde die vorhandene Untersuchung über Eignungsgebiete für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Brunsbüttel aus dem Jahr 2010 entsprechend der Vorgaben der Landesplanung überarbeitet.
Solar-Freiflächenanlagen sind nicht privilegierte Vorhaben i.S. § 35 Abs. 1 BauGB und die Zulassung von PV-Freiflächenanlagen bedingt die Aufstellung eines Bebauungsplans und der Ausweisung entsprechender Flächen im Flächennutzungsplan. Als sinnvoll wird es gesehen, im Vorwege ein informelles gesamträumliches Konzept zu erstellen, was hiermit geschehen ist. Es ist der Gemeinde im Rahmen ihrer konzeptionellen Vorplanung freigestellt, in welchem Umfang und Größe sie den PV-Anlagen Raum geben will und kann.
Nun hat die Ratsversammlung am 22.09.2021 das informelle Rahmenkonzept über Potenzialflächen für Photovoltaik-/Solarenergie-Freiflächenanlagen in Brunsbüttel als Konzept der städtebaulichen Planung beschlossen. Das Rahmenkonzept mit zugehörigem Erläuterungsbericht (Stand Juni/September 2021) und die Bekanntmachung vom 30.09.2021 können hier eingesehen werden:
Informelles Rahmenkonzept (4 MB)
Erläuterungsbericht (2.4 MB)
Anlage 1: Tabelle Analyseergebnisse der Standortprüfung (121 kB)
Anlage 2: Übersichtsplan archäologische Interessensgebiete (1.1 MB)
Bekanntmachung Informelles Rahmenkonzept - Photovoltaik (170 kB, Bekanntmachung des Beschlusses, 30.09.2021)