Störfallbetriebsbereiche in Brunsbüttel
Die Stadt Brunsbüttel hat als Industriestandort unter Berücksichtigung der SEVESO III- Richtlinie die Aufgabe die unterschiedlichen Nutzungen (Wohnen, Gewerbe, Industrie, Freizeit, Erholung, Verkehr) so anzuordnen, dass schutzbedürftige Nutzungen keinen Schaden nehmen. An vielen Stellen sind aber schon Nutzungen nebeneinander entstanden, die heute Bestandsschutz genießen (Gemengelagen), und die man so nicht einfach auflösen kann. Daher hat der Bauausschuss am 21.11.2017 beschlossen ein Gutachten zu den Störfallbetriebsbereichen anfertigen zu lassen, das für die Stadtplanung Maßnahmen und Strategien aufzeigt, wie die Stadt in Zukunft damit umgehen soll.
Der Auftrag wurde an den TÜV Süd vergeben, die Auftaktveranstaltung hat am 27.09.2018 im Elbeforum stattgefunden. Eine Lenkungsgruppe wurde eingerichtet, das erste Treffen fand am 30.08.2018 im Bauamt statt. Am 24.06.2019 hat sich die Lenkungsgruppe zusammen mit Mitgliedern des Bauausschusses zur Vorstellung von Zwischenergebnissen ein zweites Mal getroffen.
Bekanntmachung und Präsentation der Auftaktveranstaltung können Sie hier einsehen:
Bekanntmachung Informationsveranstaltung 27.09.2018 (52 kB, 12.09.2018)
Präsentation Informationsveranstaltung 27.09.2018 (2.7 MB)
Zum Thema Störfallbetriebe steht folgende Datei von den Unternehmen im ChemCoast Park Brunsbüttel zum Download bereit:
Information für die Nachbarn des ChemCoast Park Brunsbüttel (4.7 MB)
Der Endbericht wurde am 24.06.2020 von der Ratsversammlung beschlossen.
Bericht Städtbauliches Konzept Seveso III Brunsbüttel (3.1 MB)