Überprüfung des Lärmaktionsplans 2017/2018
Zur Umsetzung der europäischen Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß §§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Die Pläne sind alle fünf Jahre zu überprüfen. Bei Bedarf auch früher. Der Aktionsplan der Stadt Brunsbüttel wurde am 22.05.2013 aufgestellt und ist somit in 2018 zu überprüfen. Eine Meldung an die Kommission hat bis zum 18.07.2018 zu erfolgen.
Im Gebiet der Stadt Brunsbüttel sind aufgrund der Lärmkartierung 2017 keine relevanten Lärmbelastungen festzustellen.
- 10 Menschen sind ganztägig Belastungen/Belästigungen (über 55 bis 60 dB(A)) ausgesetzt
- 0 Menschen sind in der Nacht Belastungen/Belästigung (über 50 dB(A)) ausgesetzt
Weniger als 0,1 % der Brunsbütteler Bevölkerung ist am Tage bzw. in der Nacht Belastungen/Belästigungen durch Straßenlärm ausgesetzt. In der Nacht werden keine Menschen über 50 dB(A) hinaus durch Straßenlärm beeinträchtigt.
Die Zahlen sind gegenüber 2012 nahezu unverändert. Der Bauausschuss der Stadt Brunsbüttel hat in seiner Sitzung am 19.12.2017 die Fortführung des Lärmaktionsplans beschlossen. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand bis zum 08. März 2018 statt.
Die Fortführung des Lärmaktionsplans wurde in der Sitzung der Ratsversammlung am 30.05.2018 beschlossen. Der Aktionsplan und die Karten stehen als Download bereit.
Aktionsplans (722 kB)
Lärmkarte_I_Tag (1.5 MB)
Lärmkarte_I_Nacht (1.5 MB)
Lärmkarte_II_Tag (1.7 MB)
Lärmkarte_II_Nacht (1.7 MB)
Übersicht_Lärmkarte_Tag (7 MB)
Übersicht_Lärmkarte_Nacht (7 MB)
Beschluss Fortschreibung Lärmaktionsplan (51 kB, 06.06.2018)