Ahnenforschung
Viele Menschen beschäftigen sich in den letzten Jahren vermehrt mit der Ahnen- und Familienforschung – der so genannten Genealogie.
In der Regel führt bei dieser Suche kein Weg an den Standesämtern vorbei, denn dort werden die wichtigsten Stationen im Leben eines Menschen wie Geburt, Hochzeit und Tod registriert und archiviert. Zunächst einmal wurden Taufen, Trauungen und Todesfälle lediglich in den Kirchenbüchern der jeweiligen Religionsgemeinschaften eingetragen. Die ältesten Kirchenbücher in Deutschland stammen aus der Mitte des 15. Jahrhunderts. Im Jahr 1794 schuf Preußen ein für alle Konfessionen einheitliches Eherecht. In Frankreich hatte Napoleon bereits am 20.09.1792 die Zivilstandsregister und die obligatorische Zivilehe eingeführt. Er vollzog damit die Trennung zwischen Kirche und Staat. Nachdem 1794 die französischen Truppen im linksrheinischen Deutschland einmarschiert waren, wurde in unserem Raum bald das französische Personenstandsrecht verbindlich. Es wurde auch nach der Besatzungszeit in seinen Grundzügen beibehalten, sodass bei uns die Geburts-, Heirats- und Sterberegister ab 1798/99 durchgängig vorhanden sind. Dagegen gibt es Personenstandsregister in anderen Landesteilen Deutschlands erst seit dem Jahr 1876, als ein einheitliches Personenstandsgesetz für das gesamte Deutsche Reich erlassen wurde.
Seit dem 01. Januar 2009 werden die einzelnen Register nach dem jeweiligen Ereignis durch das Standesamt fortgeführt. Nur daraus darf das Standesamt Urkunden und Auskünfte erteilen. Nach Ablauf der Fristen werden die betreffenden Personenstandsbücher und deren Sammelakten mit nachfolgenden Fristen dem Archiv zugeführt:
Geburtenbücher 110 Jahre
Heiratsbücher 80 Jahre
Sterbebücher 30 Jahre
Für ihre Aufbewahrung und Verwaltung sind dann nicht mehr das jeweilige Standesamt, sondern die öffentlichen (kommunalen) Archive zuständig. Für die Benutzung dieser Personenstandsregister, die fortan den Status von Archivalien haben, gelten die archivrechtlichen Vorschriften.
Die als Archivgut geltenden Personenstandsregister des Standesamtes Brunsbüttel und der zu seinem Bezirk gehörenden ehemaligen Standesämter werden bei dem
Fachdienst 12 - Innere Verwaltung und Bildung
Jahnstr. 3
25541 Brunsbüttel
verwahrt.
Die Angaben über die gesuchte Person, wie z.B. Geburts-, Heirats- oder Sterbedatum, sollten so detailliert wie möglich sein, da sich die Höhe der Gebühr nach dem Suchaufwand richtet.
Gebühren
Für jeden Suchvorgang werden Gebühren erhoben. Diese schwankt je nach Aufwand und beläuft sich pro angefangene halbe Stunde Suche auf 10,-- €. Diese Gebühren werden auch fällig, wenn die Suche ergebnislos verlaufen ist. Hinzu kommt noch die Gebühr für die Ausstellung der Urkunde von 10,-- € bzw. die Gebühren für Archivgut.
Hinweis
Insbesondere bei Standesämtern mit geringen Beurkundungzahlen kommt es häufig vor, dass in einem Personenstandsregister mehrere Jahrgänge zusammengefasst sind. Diese Register werden erst dann an das Archiv abgegeben, wenn die standesamtliche Fortführungsfrist aller darin enthaltenen Einträge abgelaufen ist. In diesen Ausnahefällen können Sie gerne bei unserem Standesamt nachfragen, ob sich das in Betracht kommende Personenstandsregister bei uns oder beim Stadtarchiv befindet.
In unserem Standesamt befinden sich nicht nur die Personenstandsbücher des heutigen Standesamtes Brunsbüttel, welches am 01.01.1970 gebildet wurde. Gleichermaßen verwahren und führen wir die Register der früher zu unserem Bezirk gehörenden Standesämter, die im Laufe der Jahre durch Gebietsreformen aufgelöst worden sind.