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Ortsgestaltungssatzung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 19 "City-Bereich"

Beiplan 1 der Ortsgestaltungssatzung

Für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 19 "City-Bereich" wurde am 01.11.1984 eine

Ortsgestaltungssatzung (6.2 MB)

in Kraft gesetzt.

Sie soll den Charakter des Zentrums planend vorherbestimmen, die wesentlichen Merkmale der äußeren Gestaltung beeinflussen und Verunstaltungen verhindern.

Der Geltungsbereich ist im Beiplan 1 (s.o.), der Teil der Ortsgestaltungssatzung ist, umrandet und in Zone A "Altbaugebiet" und Zone B "Neubaugebiet" unterteilt. Für diese Zonen sind unterschiedliche Festsetzungen getroffen worden. Allgemein gilt, dass Bauten und ihre Umgebung so zu gestalten und herzurichten sind, dass sich unter Wahrung eines übergeordneten Gestaltungsprinzips individuelle Einzelgebäude zu einem städtebaulichen Ensemble zusammenfügen, in dem jedes einzelne eine eigenständige Charakteristik aufweist. Dazu wurden Festsetzungen zu Dächern, Dachaufbauten, Fassadenausbildung, Wandöffnungen, Materialien und Farben, Werbeanlagen und Einfriedungen getroffen.

Die Ortsgestaltungssatzung wurde in einigen Bereichen durch Änderungen des B-Plans Nr. 19 "City-Bereich" aufgehoben bzw. den heutigen Anforderungen angepasst. Es ist daher auf jeden Fall zu prüfen, ob die Satzung in dem entsprechenden Bereich noch rechtskräftig ist oder ob sich Festsetzungen zur Gestaltung aus den B-Planänderungen ergeben.