Gestaltungssatzung Brunsbüttel-Ort
Bereits im Jahr 1984 wurden für den Bereich Brunsbüttel-Ort eine Gestaltungssatzung in Kraft gesetzt.
Die Gestaltungssatzung, rechtskräftig seit dem 17.03.1984, wurde zur zukünftigen Gestaltung des charakteristisch, historisch bedingt geschlossenen Stadtbildes von Brunsbüttel-Ort erlassen.
Die Bestimmungen der Satzung gelten für die von öffentlichen Flächen aus sichtbaren Teile baulicher Anlagen. Die Grenzen des Geltungssbereiches sind in einem Übersichtsplan eingetragen, der Bestandteil der Gestaltungssatzung ist. Allgemein gilt, dass alle Neubauten und baulichen Veränderungen in Größe, Form und Maßstab der historischen Bebauung des Straßenzuges anzugleichen sind. Frei stehende Nebengebäude oder mit dem Hauptgebäude verbundene An- oder Nebenbauten müssen in Gestalt, Material und Farbe auf das Hauptgebäude abgestimmt sein.
Alle weiteren Festsetzungen sind der
Gestaltungssatzung (3.2 MB)
zu entnehmen.