Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Wer sind Asylbewerber?
Als Asylbewerber werden Personen bezeichnet, die in einem fremden Staat um Schutz und Aufnahme vor Verfolgung suchen. In Deutschland stellen Asylbewerber einen Asylantrag beim BAMF und sie befinden sich in s.g. Asylverfahren. Diese gelten noch nicht als Asyberechtigt
Wer ist Asylbewerber, regelt § 1 Asylbewerberleistunggesetz (AsylbLG). Diese haben einen Anspruch auf Leistungen nach AsylbLG.
Die Leistungen unterscheiden sich in:
- Grundleistungen: für die Dauer von 18 Monate werden Leistungen nach § 3 AsylbLG gewährt. Diese umfassen z.B. Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, etc.
- Analogleistungen: nach einem Aufenthalt von 18 Monaten werden Leistungen nach §2 AsylbLG erbracht. Diese entsprechen den Leistungen nach dem SGB XII in Form und Höhe.
Folgende Leistungen sind vorgesehen:
- Wertgutscheine für persönliche Bedürfnisse im Alltag
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
- bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen
Leistungen werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt.
Die Stadt Brunsbüttel ist für die Leistungen nach dem AsylbLG im Bereich der Stadt Brunsbüttel und durch öffentlich-rechtliche Verträge für den Bereich des Amtes Marne-Nordsee und des Amtes Burg-St. Michaelisdonn zuständig.
Unser Alsybewerberleistungsteam:
Fachdienst Asylbewerberleistungen und Wohngeld
Fachdienstleiterin
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
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