Ehrenbürger
Gemäß der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein kann die Gemeinde Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen.
Das Ehrenbürgerrecht ist traditionsgemäß die höchste Auszeichnung, die eine Gemeinde verleihen kann. Es handelt sich hierbei um eine vorbehaltene Aufgabe der Gemeindevertretung im Sinne von §28 Nr. 8 Gemeindeordnung. Die Gemeindevertretung entscheidet in Form eines Beschlusses. Der Beschluss wird nach § 39 Abs. 1 Gemeindeordnung gefasst.
Gustav Meyer
Bereits am 03.06.1953 wurde Gustav Meyer für seine Verdienste, die er der Stadt Brunsbüttel im Rahmen seiner Tätigkeit als Ministerialrat erwies, zum Ehrenbürger der Stadt Brunsbüttel ernannt. Als Ministerialrat war Herr Gustav Meyer auch für den Bau der damals weltgrößten Schleusenanlagen in Brunsbüttel zuständig.
Ernst Tange
Im Jahr 1999 wurde Herrn Bürgermeister a.D. Tange, am Ende seiner Amtszeit das Ehrenbürgerrecht verliehen.
Wilfried Hansen
In der Sitzung am 23.03.2011 wurde beschlossen, Herr Bürgermeister a.D. Wilfried Hansen in Würdigung seiner Verdienste um die Stadt Brunsbüttel das Ehrenbürgerrecht zu verleihen.
Karin Süfke
Für ihre jahrzehntelange kommunalpolitischer Tätigkeit, viel Jahre davon als Bürgervorsteherin der Stadt Brunsbüttel, wurde Karin Süfke am 24.05.2023 das Ehrenbürgerrecht verliehen.
Pressebericht - BZ v. 03.06.2023 - Karin Süfke ist neue Ehrenbürgerin