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Ehrenbürger

Gemäß § 26 Abs. 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein kann die Gemeinde Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen.
Das Ehrenbürgerrecht ist traditionsgemäß die höchste Auszeichnung, die eine Gemeinde verleihen kann. Es handelt sich hierbei um eine vorbehaltene Aufgabe der Gemeindevertretung im Sinne von §28 Nr. 8 Gemeindeordnung. Die Gemeindevertretung entscheidet in Form eines Beschlusses. Der Beschluss wird nach § 39 Abs. 1 Gemeindeordnung gefasst.

Im Jahr 1999 wurde Herrn Bürgermeister a.D. Tange, am Ende seiner Amtszeit das Ehrenbürgerrecht verliehen.

In der Sitzung am 23.03.2011 wurde beschlossen, Herr Bürgermeister a.D. Wilfried Hansen in Würdigung seiner VerdiensEhrenbürgerurkunde Gustav Meyerte um die Stadt Brunsbüttel das Ehrenbürgerrecht zu verleihen.

Bereits am 03.06.1953 wurde Gustav Meyer für seine Verdienste, die er der Stadt Brunsbüttel im Rahmen seiner Tätigkeit als Ministerialrat erwies, zum Ehrenbürger der Stadt Brunsbüttel ernannt. Als Ministerialrat war Herr Gustav Meyer auch für den Bau der damals weltgrößten Schleusenanlagen in Brunsbüttel zuständig.