Der Bürgermeister
Der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.
Bürgermeister
Koogstraße 61-63
25541 Brunsbüttel
Vertretung
2. Stellvertretung - Dirk Mohr
Aufgaben des Bürgermeisters
Der Bürgermeister leitet die Verwaltung der Gemeinde in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Gemeindevertretung und im Rahmen der von ihr bereitgestellten Mittel. Er ist für die sachliche und wirtschaftliche Eredigung der Aufgaben, die Organisation und den Geschäftsgang der Verwaltung sowie für die Geschäfte der laufenden Verwaltung verantwortlich. Er ist die oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzter der Beschäftigten der Gemeinde.
Zu seinen Aufgaben gehört es insbesondere,
1. die Gesetze auszuführen,
2. die Beschlüsse der Gemeindevertretung und der Ausschüsse vorzubereiten und auszuführen und über die
Ausführung der Beschlüsse dem Hauptausschuss regelmäßig zu berichten,
3. die Entscheidungen zu treffen, die die Gemeindevertretung ihm übertragen hat; der Bürgermeister kann
diese Entscheidungen Beschäftigten übertragen, soweit die Gemeindevertretung die Übertragung nicht
ausdrücklich ausgeschlossen hat,
4. im Rahmen des von der Gemeindevertretung beschlossenen Stellenplans und der nach §28 Satz 1 Nr. 12
festgelegten allgemeinen Grundsätze die beamten-, arbeits- und tarifrechtlichen Entscheidungen für alle
Beschäftigten der Gemeinde zu treffen. Personalentscheidungen für Inhaberinnen und Inhaber von Stellen,
die der Bürgermeister unmittelbar unterstellt sind und Leitungsaufgaben erfüllen, werden auf Vorschlag
des Bürgermeisters vom Hauptausschuss getroffen. Die Zuständigkeit ist durch die Hauptsatzung so
bestimmt.
Rechtliche Grundlagen
Durch die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und die Hauptsatzung der Stadt Brunsbüttel wird das Handeln des Bürgermeisters bestimmt.