Kirchenaustritt
Die Austrittserklärung ist eine höchstpersönliche Willenserklärung. Um aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgesellschaft des öffentlichen Rechts auszutreten, bedarf es einer sogenannten Kirchenaustrittserklärung.
Es kann nur der Austritt aus einer Gemeinschaft erklärt werden, welche eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Die einzelnen Bundesländer haben unterschiedliche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt.