Man lebt zweimal:
das erste Mal in der Wirklichkeit,
das zweite Mal in Erinnerung.
Honoré de Balzac
Sterbefall
Jeder in Deutschland eingetretene Sterbefall bedarf der standesamtlichen Beurkundung. Ein Sterbefall muss dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden.