Fundbüro der Stadtverwaltung Brunsbüttel
Hier haben Sie die Möglichkeit nach Fundsachen zu suchen. Im oberen Bildschirmbereich sehen Sie die entsprechende Suchmaske. Dort können Sie entweder eine Rubrik auswählen oder einen Suchbegriff eingeben.
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 EUR) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümer der Sachen.
Die Fundräder werden dann einmal im Jahr nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert.
Rechtsgrundlage
§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Kontakt
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel