Elterliche Sorge
Miteinander verheirateten Eltern obliegt grundsätzlich gemeinsam die elterliche Sorge für ihr Kind.
Sind die Kindeseltern nicht miteinander verheiratet, steht grundsätzlich die elterliche Sorge der Mutter alleine zu. Es besteht allerdings die Möglichkeit, beim Jugendamt eine Sorgeerklärung abzugeben, sodass die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass vorher die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden ist.
Auskünfte dazu erteilt Ihnen das