Zuständigkeit
Zuständig für die Anzeige und Beurkundung der Geburt ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.
Maßgebend ist also nicht der Wohnort der Eltern, sondern nur der Geburtsort des Kindes.
Seit die Geburtenabteilung des Westküstenklinikums Brunsbüttel im Jahre 2006 geschlossen wurde, sind nur noch vereinzelte Haus-oder Spontangeburten zu beurkunden.