Beurkundungs- und Anzeigepflicht
Die Geburt eines jeden in Deutschland geborenen Kindes bedarf grundsätzlich der standesamtlichen Beurkundung. Sie muss dem Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Wurde ein Kind tot geboren, so beträgt die Anzeigefrist drei Werktage nach dem Tag der Entbindung.