Namensführung der gemeinsamen Kinder
Wenn die Eltern einen Ehenamen bestimmen erstreckt sich dieser automatisch auf ein Kind, welches das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ältere Kinder können sich der Namensführung der Eltern anschließen (Anschlusserklärung beim Standesamt).
Bestimmen die Eltern keinen Ehenamen, kann das Kind seinen bisherigen Namen behalten.
Diese Informationen sind nicht abschließend und werden im konkreten Einzelfall gerne von uns näher erläutert.