Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe
Es gibt inzwischen viele Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe. Diese Informationen beschränken sich auf das deutsche Recht. Sollte ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, kann er auch dieses Recht zum maßgeblichen Recht der Namensführung wählen. Grundsätzlich jedoch führt jeder seinen Namen nach dem Recht des Staates, dem er angehört.
Folgende Möglichkeiten ergeben sich im deutschen Namensrecht:
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es wird kein Ehename bestimmt – jeder Ehegatte führt seinen Namen weiter wie bisher
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der Geburtsname eines Eheschließenden wird Ehename
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der Ehepartner, dessen Name nicht Ehename geworden ist, stellt seinen Geburtsnamen oder seinen zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen dem Ehenamen voran oder fügt ihn an (Doppelname)
Wenn bei der Eheschließung kein Ehename bestimmt wird, kann diese Bestimmung während des Bestehens der Ehe jederzeit durch Erklärung im Standesamt nachgeholt werden. Die Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen kann ohne einschränkende Frist auch nach der Eheschließung bestimmt werden.