Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, 2. Stufe – Lärmaktionsplan
Im Jahr 2002 wurde die Europäische Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen. Auf nationaler Ebene wurden mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 sowie den §§ 47a-f BImSchG und der 34. BImSchV (Verordnung zur Lärmkartierung) die Voraussetzungen zur Umsetzung der europäischen Richtlinie geschaffen. Gemäß § 47 d BImSchG sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen. Die Umsetzung erfolgt in 2 Stufen.
In der ersten Stufe zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie wurden bis Ende Juni des Jahres 2007 Lärmkarten für
- Ballungsräume über 250.000 Einwohner,
- Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6. Mio. Fahrzeuge/Jahr,
- Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr sowie
- Großflughäfen mit mehr als 50.000 Bewegungen/Jahr erstellt.
Bis Juli 2008 wurden daraufhin Lärmaktionspläne erstellt.
In der zweiten Stufe wurden bis Ende Juni 2012 Lärmkarten für:
- Ballungsräume über 100.000 Einwohner,
- Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3. Mio. Fahrzeuge/Jahr
- sowie für Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen/Jahr erstellt.
In der zweiten Stufe wurde auch ein Teil des Stadtgebietes Brunsbüttel betrachtet. Für den Teil der Bundesstraße 5 zwischen den Auffahrten Brunsbüttel Nord und Brunsbüttel Süd (Hochbrücke) wurden Lärmkarten für den Tages- und Nachtzeitraum erstellt. Diese sind unter www.umweltdaten.landsh.de/laermatlas abrufbar. Die Lärmkartierung wurde für Städte und Gemeinden unter 20.000 Einwohner vom Land finanziert.