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Entwässerung & Abwasserbehandlung

Der Fachdienst Tiefbau gehört zum Fachbereich III Bauamt und ist für den Bau und die Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze sowie deren Entwässerung zuständig. Weiter wird hier im bauaufsichtlichen Verfahren der Unteren Bauaufsichtsbehörde die Grundstücksentwässerungsanlage mit Anschluss des Schmutz- und Regenwasserkanals an die öffentliche Abwasseranlage genehmigt und beaufsichtigt.

In diesem Zusammenhang genehmigt und überwacht der Fachdienst Tiefbau auch die Abwasservorbehandlungsanlagen für gesondert belastetes Abwasser, wie Öl-, Fett- und Amalgamabscheider, sowie die Überwachung von Prüf- und Sanierungspflichten. Ebenso werden durch den Fachdienst Tiefbau die dezentralen Abwasserreinigungsanlagen (Kleinkläranlage und Nach-reinigungsstufe) im Außenbereich des Gemeindegebietes genehmigt und überwacht.

Weiter gehören auch der Bau und die Unterhaltung der Spiel- und Sportplätze sowie die Unterhaltung der städtischen Grünanlagen zum Aufgabenbereich des Fachdienst Tiefbau.


Abwasserentsorgung

Die Stadt Brunsbüttel ist zuständig für die Abwasserentsorgung in ihrem Gemeindegebiet (§ 31 Landeswassergesetz). Um die im Rahmen der Durchführung der kommunalen Aufgabe entstehenden Kosten finanzieren zu können, erhebt die Stadt Beiträge und Gebühren. Für die Inanspruchnahme der Leistung „Abwasserbeseitigung“ ist eine Gebühr von den Nutzern (Vorteilsabgeltung für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung) entsprechend den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes zu erheben. Näheres ist in den einschlägigen Satzungen der Stadt Brunsbüttel geregelt (Abwassersatzung, Beitrags- und Gebührensatzung).
 
Die Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung umfasst auch das Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers und die Einleitung und Behandlung in Abwasserbeseitigungsanlagen.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann die Stadt sich Dritter bedienen.
 
Am 24.Juni 1993 haben die Stadt Brunsbüttel und die Schleswag-Entsorgung GmbH (Rechtsnachfolger: Nord-Direkt GmbH) mit der Abwasserentsorgung Brunsbüttel GmbH (ABG) eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet,
wobei die Stadt 51 % und die Nord-direkt GmbH 49 % Anteile am Stammkapital halten.
 
Die Stadt Brunsbüttel bedient sich zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht der ABG. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, der Bau und der Betrieb von technischen Anlagen zur Abwassersammlung und –reinigung, einschl. Fäkalschlammentsorgung sowie Entsorgung anfallender Reststoffe.
 
Die von der ABG übernommenen sowie neu hergestellten und von ihr künftig zu übernehmenden Anlagen sind öffentliche Einrichtungen im Sinne von § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) und § 18 Gemeindeordnung (GO).
 
Die hoheitliche Verantwortung der Stadt Brunsbüttel bleibt davon unberührt.

 

Frau Sabine Mohrdieck
Sachgebiet Steuern und Abgaben
Sachgebietsleiterin
Koogstraße 61-63
25541 Brunsbüttel
Telefon:
+49 4852 391-170

E-Mail:

Raum:
R 26

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