3. Wie erhalte ich Wohngeld?
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen.
Das Wohngeld wird grundsätzlich vom 1. des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben, bewilligt, es sei denn, der Einzug erfolgt später oder die übrigen Voraussetzungen treten später ein.
Der Wiederholungsantrag sollte 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungsbescheides gestellt werden.
Antragsformulare erhalten Sie bei uns im Verwaltungsgebäude II oder auf dieser Seite. Beim Ausfüllen der Anträge sind wir Ihnen gerne während der Öffnungszeiten behilflich.
Hier erhalten Sie Antragsformulare