Wohngeld
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
wer stellt sich nicht die Frage:
Was ist Wohngeld?
Bekomme ich überhaupt Wohngeld?
Wie hoch ist das Wohngeld?
Mit den nachstehenden Informationen möchten wir Ihnen eine grobe Übersicht über das Wohngeldrecht verschaffen.
Öffnungszeiten:
Dienstag-Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr
Montag und Mittwoch ganztägig geschlossen
Aufgrund der Wohngeldreform zum 01.01.2020 mit erhöhten Einkommensgrenzen hat sich der Kreis der Wohngeldberechtigten erheblich vergrößert.
Wohngeldberechtigte sollten Ihren gesetzlichen Anspruch wahrnehmen, um ihre wirtschaftliche Lage zu verbessern.
Beispielberechnung:
Rentnerin verwitwet
Witwenrente 530,00 € brutto
Altersrente 290,00 € brutto
Zwischensumme 820,00 € brutto
Abzgl. Werbungskosten 8,50 €
Abzgl. 10% Pauschale KV 81,15 €
Summe Gesamteinkommen 730,35 € (zu berücksichtigen)
Miete 380,00 € warm
Abzgl. Heizkosten 50,00 €
Summe Kaltmiete 330,00 € (zu berücksichtigen)
Wohngeldanspruch 86,00 €
Wer erhält eigentlich Wohngeld und wer nicht?
Seit über 40 Jahren unterstützt das Wohngeld einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger bei ihren Wohnungskosten. Es gibt zwei Arten von Wohngeld. Den Mieterinnen und Mietern von Wohnungen oder Heimbewohnerinnen und Heimbewohner wird der Mietzuschuss geleistet; den Eigentümerinnen und Eigentümern von Eigentumswohnungen oder Eigenheimen wird Wohngeld als Lastenzuschuss geleistet.
Dem Grunde nach steht jedem Wohngeld zu, der Mieter oder Eigentümer von Wohnungen bzw. Eigenheimen ist.
Voraussetzung ist allerdings, dass keine Transferleistungen (wie z. B. ALG II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung etc.) gewährt werden.
Wenn jemand die oben genannten Transferleistungen erhält, ist die Person vom Wohngeld ausgeschlossen.
Der Ausschluss gilt nur dann, wenn in den oben angeführten Leistungen Unterkunftskosten (Miete oder Belastung) berücksichtigt worden sind.
In besonders gelagerten Fällen kann auch für Haushalte, in denen Transferleistungsempfänger leben, Wohngeld gewährt werden.
Wie erhalte ich Wohngeld?
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen.
Antragsformulare erhalten Sie bei uns im Rathaus oder auf dieser Seite. Beim Ausfüllen der Anträge sind wir Ihnen gerne während der Öffnungszeiten behilflich.
Das Wohngeld wird grundsätzlich vom 1. des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben, bewilligt, es sei denn, der Einzug erfolgt später oder die übrigen Voraussetzungen treten später ein.
Wie wird das Wohngeld ermittelt?
Das Wohngeld ist abhängig von
· der Zahl der zum Haushalt gehörenden Haushaltsmitglieder, die den Lebensmittelpunkt in der Wohnung haben
· der Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsmitglieder
· der Höhe der monatlichen Miete bzw. Belastung (begrenzt durch die gesetzlich vorgegebene Höchstgrenze)
Fachdienst Asylbewerber-leistungen und Wohngeld
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel