Schulen Sozialstaffel
Für den Besuch des freiwilligen Ganztagsangebotes an den Brunsbütteler Schulen, kann ein Antrag auf Übernahme bzw. Ermäßigung der Betreuungskosten gestellt werden.
Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag
Den Antrag erhalten Sie in der jeweiligen Schule, in der Ihr Kind das Ganztagsangebot besucht.
Bei Bezug von Arbeitslosengeld II/Leistungen nach dem SGB XII/Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz/Kinderzuschlag gemäß §6 des Bundeskindergeldgesetzes/Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz:
- den aktuellen Leistungsbescheid
Bei einer Einkommensberechnung müssen/können u.a. folgende Unterlagen eingereicht werden:
- die letzten 12 Gehaltsabrechnungen
- Hausrat- und Haftpflichtversicherung
- ggf. Nachweis von Unterhaltszahlungen
- ggf. Schwerbehindertausweis
- für Mieter von Wohnraum:
Mietvertrag - für Eigentümer von Wohnraum:
Darlehensverträge
Wasser- und Abwasserkosten
Schornsteinfeger- und Abfallbeseitigungsgebühren
Grundsteuerbescheid
Wohngebäudeversicherung
Glasversicherung
Der Antrag ist unterschrieben und mit den benötigten Unterlagen im Rathaus, Koogstraße 61-63, Zimmer 14 abzugeben.
Der Bewilligungszeitraum beginnt mit dem Monat der Antragstellung (es gilt der Posteingangsstempel!)!
Bitte beachten Sie, dass lediglich die Betreuungskosten ermäßigt bzw. übernommen werden können, nicht jedoch die Verpflegungskosten!
Für weitere Informationen zu dem Antragsverfahren und den einzureichenden Unterlagen, können Sie sich gerne an uns wenden:
Fachdienst Innere Verwaltung und Bildung
Fachdienstleiterin
Koogstraße 61-63
25541 Brunsbüttel
Fachdienst Innere Verwaltung und Bildung
Koogstraße 61-63
25541 Brunsbüttel