ABWASSERENTSORGUNG BRUNSBÜTTEL GMBH (ABG)
Sachgebiet Steuern und Abgaben
Sachgebietsleiterin
Koogstraße 61-63
25541 Brunsbüttel
Bei technischen Störungen / Problemen bei der Abwasserentsorgung:
während der Dienstzeiten: 04852 / 83102 (Klärwerk)
außerhalb der Dienstzeiten: 0171 / 5534341 (Bereitschaftsnummer)
ALLGEMEINES
Gem. § 30 Landeswassergesetz ist die Stadt Brunsbüttel grundsätzlich zur Abwasserbeseitigung verpflichtet. Sie kann sich aber zur Erfüllung dieser Aufgabe Dritter bedienen.
Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Brunsbüttel Gebrauch gemacht und dafür am 24.Juni 1993 mit der Schleswag-Entsorgung GmbH (Rechtsnachfolger: Nord-Direkt GmbH) eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Abwasserentsorgung Brunsbüttel GmbH (ABG) errichtet. Die Stadt hält dabei 51 % und die Nord-direkt GmbH 49 % Anteile am Stammkapital.
Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, der Bau und der Betrieb von technischen Anlagen zur Abwassersammlung und –reinigung, einschl. Fäkalschlammentsorgung sowie Entsorgung anfallender Reststoffe.
Die Zuständigkeit für die Abwasserentsorgung verbleibt aber bei der Stadt, d. h. die Stadt Brunsbüttel regelt die Abwasserbeseitigung durch Satzung (Abwassersatzung) und schreibt darin insbesondere vor, wie und in welcher Zusammensetzung und Beschaffenheit das Abwasser zu überlassen ist und erhebt zur Finanzierung der im Rahmen der Durchführung der kommunalen Aufgabe „Abwasserentsorgung“ entstehenden Kosten Beiträge und Gebühren. Die von der ABG übernommenen sowie neu hergestellten und von ihr künftig zu übernehmenden Anlagen sind daher auch öffentliche Einrichtungen im Sinne von § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) und § 18 Gemeindeordnung (GO).