Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Alternativ können Sie auch per Briefwahl wählen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.
Eine andere Person kann mit Ihrer schriftlichen Bevollmächtigung den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für Sie stellen bzw. unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Wahlunterlagen in Empfang nehmen.
Mehr zum Thema Wahlen finden Sie im Internetangebot der Landeswahlleiterin des Landes Schleswig-Holsteins: www.wahlen.schleswig-holstein.de