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Personalausweis










Der neue Ausweis

Er ist seit dem 1. November 2010 da, er hat das praktische Format einer
Scheckkarte und er bietet Ihnen darüber hinaus neue Funktionen und viele
Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt

Hier geht es zum Personalausweis-Portal

                                                          

 Bild RP 

 















Reisepass

Seit dem 1. November 2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Staaten
den elektronischen Reisepass mit
biometrischen Daten eingeführt. Dieser wird benötigt,
wenn Sie in Länder außerhalb der EU einreisen wollen (z.B. USA)

 

 

Bild KRP 

 


















Kinderreisepass

Bei Auslandsreisen in diverse Länder ist bei Grenzübertritt für Kinder unter 12 Jahren
die Vorlage eines Kinderreisepasses erforderlich.

Dieser kann ab Geburt ausgestellt werden und muss dann auch ein biometrisches Lichtbild enthalten.

 

Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen einzelner Staaten können über das Auswärtige
Amt eingeholt werden.
www.auswaetiges-amt.de 

 

Vorzulegende Unterlagen bei Antragsstellung:

     - ein aktuelles biometrisches Lichtbild
     - bisheriger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
    -  für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr müssen beide Elternteile zustimmen,
      solange ihnen die elterliche  Sorge gemeinsam zusteht.
    - Kinder ab 10 müssen zwecks einer Unterschriftsleistung anwesend sein

NEU: Geburts- oder Eheurkunde


(seit dem 01.11.2012 ist im Melde-,Pass- und Personalausweiswesen der bundeseinheitliche Zeichensatz "String.Latin"
verbindlich eingeführt worden.
Bis dahin konnten dort die sog. diakritischen
Zeichen nicht gespeichert oder gedruckt werden.
Um sicherzustellen, dass der bislang im Melderegister gespeicherte Name vollständig
identisch ist mit dem tatsächlichen Namen der Person ist bei Ausstellung die
Vorlage einer Personenstandsurkunde erforderlich, da dort die Darstellung des Namens mit den diakritischen
Zeichen bereits vor dem 01.11.2012 möglich war.
Deswegen bieten personenstandsrechtliche Urkunden
die ausreichende Gewähr für den Nachweis der Richtigkeit der Schreibweise des Namens zur Person.)
                                                                                                                                  

Rechtsgrundlage für die Anforderung einer Urkunde ist der anliegende Runderlass vom Innenministerium.

Vorlage einer Personenstandsurkunde