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Erhaltungssatzung Beamtenviertel

CollageBeamtenviertelFür den Bereich des Beamtenviertels in Brunsbüttel hat die Ratsversammlung am 18.02.2004 eine 

Erhaltungssatzung (43 KB)

 gemäß § 172 Baugesetzbuch erlassen.

Das Erscheinungsbild (Übersichtsplan Beamtenviertel) der Siedlung wird durch die sehr abwechslungsreich gestalteten Gebäude und ihre stadträumliche Anordnung geprägt und ist neben der stadtgestalterischen Qualität insbesondere von hohem historischen Wert und künstlerischer Bedeutung.

Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen

Gestaltungsanleitung Beamtenviertel (58 KB)

und der besonderen Architektur der Einzelgebäude bedürfen der Rückbau, der Abbruch, die Änderung oder die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen im Geltungsbereich dieser Satzung der Genehmigung.

Dies bezieht sich auf die Wohngebäude, Nebenanlagen und Garagen sowie Straßenbegleitende Grundstücksgestaltungen.







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