Die Bürgervorsteherin
Aus der Mitte der Ratsversammlung wird die Bürgervorsteherin gewählt. Sie die ist die Vorsitzende der Ratsversammlung. Das unentziehbare Vorschlagsrecht hierfür hat die stärkste Fraktion.
Die Bürgervorsteherin der Stadt Brunsbüttel heisst Rita Audiger (CDU) und ist am 30. Juni 2008 in der konstituierenden Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Brunsbüttel gewählt worden.
CDU
026 Brb.Ost
Markt 15
25541 Brunsbüttel
Vertretung:
- Stellv. Bürgervorsteherin Karin Süfke
- Stellv. Bürgervorsteher Gerd Striebinger
Sprechzeiten:
- die öffentliche Sprechstunde findet immer am letzten Montag eines Monats statt und wird durch Bekanntmachung in der Presse monatlich bekanntgemacht.
Aufgaben der Bürgervorsteherin
Nach Beratung mit dem Bürgermeister setzt die Bürgervorsteherin die Tagesordnung fest und lädt zu den Sitzungen der Ratsversammlung ein. Die Sitzungen werden von Ihr geleitet und sie ist verantwortlich für deren ordnungsgemäßen Ablauf. Das Hausrecht im Ratssaal der Stadt Brunsbüttel wahrt sie.
Weiterhin vertritt sie die Belange der Ratsversammlung gegenüber dem Bürgermeister als verwaltungsleitendem Organ, sowie in gerichtlichen Verfahren.
Bei Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft mit Anregungen und Beschwerden, haben alle Einwohnerinnen und Einwohner das Recht sich an die Ratsversammlung zu wenden. Die Bürgervorsteherin ist hier der direkte Ansprechpartner.
Weiterhin vertritt sie zusammen bzw. in Abstimmung mit dem Bürgermeister die Stadt Brunsbüttel bei öffentlichen Anlässen.
Rechtliche Grundlagen
Durch die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, die Hauptsatzung der Stadt Brunsbüttel und die Geschäftsordnung für die Ratsversammlung, wird das Handeln der Bürgervorsteherin bestimmt.

